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Die genehmigungspflicht bezieht sich nur auf öffentlichen plätzen.Solange man sich nicht ansehen der öffentlichen straßen ist keine bewilligung notwendig für eine installation in einer privaten oder beruflichen räumen, in denen keine öffentlichen.
Der antrag auf genehmigung einer installation von kameras zur überwachung in einem öffentlichen ort durchgeführt werden muss, bei der präfekt des standortes (in Paris, der polizeipräfekt).Es kann durchgeführt werden :
Wenn das cctv-system in ein netzwerk eingebunden ist und umfasst mehrere abteilungen, die anfrage muss in der präfektur des departements, in der firmenzentrale.Die bewilligung wird für eine dauer von 5 jahren verlängert werden.
Für eine bank, die eine genehmigung beantragt wird, besonderen ausgeführt werden muss, bei der präfektur (oder der präfektur der polizei in Paris) mit dem formular cerfa n°14095*02.
Die öffentlichkeit muss informiert werden, die existenz des systems vidéoprotection und der behörde, oder der person, verantwortlich.
Die anwesenheit von schildern, auf denen dargestellt ist, eine kamera ist erforderlich bei verwendung in einem system fester vidéoprotection der öffentlichen straße.
In orten und einrichtungen, die der öffentlichkeit offenstehen, die information muss durch plakat oder schild mit einem piktogramm einer kamera.
Diese schilder müssen vorhanden sein, wird kontinuierlich in den betroffenen standorten und sie müssen verständlich sein, um die gesamte öffentlichkeit.
Die betriebe größer ist (große flächen zum beispiel), müssen zudem angeben, den namen oder die qualität und die telefonnummer des verantwortlichen des systems.
Jede person kann auf die aufnahmen zugreifen, die sie betreffen, zu überprüfen und die vernichtung nicht innerhalb der frist von der zustimmung präfektur.
Die erhaltung der bilder kann nicht mehr als 1 monat, mit ausnahme bei laufenden gerichtsverfahren.
Die nachfrage nach dem zugang müssen an die verantwortliche für das vidéoprotection.
Dieser zugang ist ein recht. Es kann jedoch verweigert werden, aus gründen der sicherheit des Staates, die landesverteidigung, die öffentliche sicherheit, im falle eines gerichtlichen ermittlungsverfahren oder für die geheimhaltung der privatsphäre von dritten.
Jede person trifft eine schwierigkeit bei der bedienung eines systems vidéoprotection kann sie den ausschuss-systeme vidéoprotection.
Diese instanz kann auch unabhängig von einer anrufung des einzelnen, zu entscheiden, die für die ausübung der kontrolle der systeme (außer im bereich der nationalen verteidigung).
Sie kann auch empfehlungen aussprechen, vorschlagen, die aussetzung oder beseitigung der geräte ist nicht erlaubt. Sie unterrichtet den bürgermeister der gemeinde diesen vorschlag.
Die Cnil kann, auf antrag des ausschuss-systeme vidéoprotection, verantwortlich für die system-oder auf eigene initiative eine kontrolle ausüben, um sicherzustellen, dass das system verwendet wird, gemäß seiner genehmigung und den bestimmungen des gesetzes.
Wenn sie feststellt, eine vertragsverletzung, so kann sie nach mahnung des für die system-compliance, fragen sie den präfekten anweisen, die aussetzung oder abschaffung des systems. Sie unterrichtet den bürgermeister der betroffenen gemeinde von dieser anfrage.
Die kommission befaßt worden ist oder nicht, jede person kann sich auch an das zuständige gericht wenden, wenn schwierigkeiten in bezug auf ein system vidéoprotection.
Dies kann der verwaltungsrecht-richter oder richter, der justiz, je nach der situation und dem gegenstand der klage (insbesondere qualität, öffentliche oder private person, die für die system -, nichtigkeitsklage gegen die genehmigung präfekturen, strafverfahren, etc.).
Der betroffene kann einzahlen, wenn er es für notwendig erachtet, einen antrag auf einstweilige anordnung.